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Dr. Peter Niehenke
Fernkurs Astrologische Menschenkunde:
Verkürzung oder Streckung der Ausbildungszeiten, Kündigung
Die Lieferung des Lehrmaterials erfolgt zu den im Zeitplan
ersichtlichen Zeitpunkten. Sollten Sie einen Ausbildungsabschnitt
schneller bearbeitet haben, können Sie
den folgenden Ausbildungsabschnitt früher als
im Zeitplan vorgesehen erhalten. Sie müssen dann
die Ausbildungsgebühren für den Zeitraum,
den Sie "überspringen", in einer Summe
bezahlen. Die Laufzeit Ihres Vertrages verkürzt
sich entsprechend. Beachten Sie bitte, dass die
zu einem Ausbildungsabschnitt gehörende Fragestunde
frühestens im letzten laut Programm zu diesem
Ausbildungsabschnitt gehörenden Monat stattfinden
kann.
Der im Zeitplan angegebene Zeitpunkt für die Kompakt-Seminare
ist aus organisatorischen Gründen (Zusammenfassung
von Teilnehmern zu einer Gruppe, die nicht zur zum
absolut gleichen Zeitpunkt begonnen haben oder den
Zeitplan nicht präzise einhalten) nie genau einzuhalten.
Wir sind bemüht, keine Abweichungen von mehr als
drei Monaten entstehen zu lassen.
Sollten Sie die Ausbildungszeit strecken wollen, so
haben Sie zwei Möglichkeiten:- Sie können
die Raten weiter so zahlen, wie im Vertrag vorgesehen.
Ihre Ansprüche auf die privaten Fragestunden und
auf zu Ihrem Ausbildungsgang gehörende Seminare
bleiben bis zu zwei Jahren nach Beendigung Ihrer Zahlungen
in vollem Umfang erhalten. Wir sind sicher bemüht,
auch über diese zwei Jahre hinaus die bezahlten
Leistungen für Sie zu erbringen, können nur
aus organisatorischen Gründen (etwaige Änderungen
in der Ausbildung etc.) dafür keine Gewähr
übernehmen.
- Die zweite Möglichkeit besteht
darin, die Laufzeit des Vertrags zu verlängern
und die Zahlungen entsprechend zu strecken. Dies ist
in beschränktem Umfang möglich: Nach Ablauf
der ersten sechs Monate können Sie auf Antrag für
höchstens zwei Monate pro Ausbildungsjahr (nicht
Kalenderjahr) die Zahlungen unterbrechen und die Ausbildungszeit
um diesen Zeitraum strecken. Sollten Sie von dieser
Möglichkeit mehrmals Gebrauch machen, so können
Sie max. drei Monate hintereinander die Zahlungen aussetzen
und zwischen zwei Zahlungspausen müssen mindestens
6 Monate liegen. Sie erhalten während der Zahlungspausen
keine Lieferungen von Lehrmaterial und haben in dieser
Zeit keinen Anspruch auf Leistungen aus Ihrem Vertrag.
Der Besuch von Seminaren ist möglich, wenn diese
lt. Zeitplan in die Zeit vor dem Aussetzen der Zahlungen
fallen. Der Vertrag verlängert sich entsprechend.
Sie können einen geschlossenen Ausbildungsvertrag
nach Ablauf der Ihnen zustehenden Widerrufsfrist von
zwei Wochen frühestens nach sechs Monaten kündigen.
Nach Ablauf dieser sechs Monate können Sie den Vertrag
jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen
(nicht jedoch während einer Zahlungspause). Das
Gesetz gesteht Ihnen wie auch dem Veranstalter das
Recht zu, aus wichtigem Grund jederzeit den Vertrag
kündigen zu können. Wichtige Gründe
wären eine schwere Erkrankung, eine unvorhersehbare
dramatische Veränderung der finanziellen Verhältnisse
etc. Das Vorliegen solcher Gründe muss zweifelsfrei
nachgewiesen werden.
Bei einer fristlosen Kündigung
innerhalb des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss
muss zudem das gesamte gelieferte Lehrmaterial
in ordnungsgemäßem Zustand zurück gesandt
werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür,
dass wir insbesondere bei Kündigungen innerhalb
der ersten sechs Monate äußerst strenge Maßstäbe
anlegen und Kündigungen nur akzeptieren, soweit
zwingende Gründe im Sinne des Gesetzes vorliegen.
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