Kurze Einleitung
zum Fernkurs


Ausbildungsabschnitte
und Zeitplan


Ausbildungskosten
für den Fernkurs


Gutachten über den Fernkurs - Auszüge

Ausführliches Ausbildungsprogramm

Die Ausbildung für Studierende in Freiburg

Internet basiertes Fernstudium

Ausgewählte Vortragsmanuskripte

Autor des Fernkurses
und Ausbildungsleiter:
Dr. Peter Niehenke






Dr. Peter Niehenke
Fernkurs Astrologische Menschenkunde:


Verkürzung oder Streckung der Ausbildungszeiten, Kündigung

Die Lieferung des Lehrmaterials erfolgt zu den im Zeitplan ersichtlichen Zeitpunkten. Sollten Sie einen Ausbildungsabschnitt schneller bearbeitet haben, können Sie den folgenden Ausbildungsabschnitt früher als im Zeitplan vorgesehen erhalten. Sie müssen dann die Ausbildungsgebühren für den Zeitraum, den Sie "überspringen", in einer Summe bezahlen. Die Laufzeit Ihres Vertrages verkürzt sich entsprechend. Beachten Sie bitte, dass die zu einem Ausbildungsabschnitt gehörende Fragestunde frühestens im letzten laut Programm zu diesem Ausbildungsabschnitt gehörenden Monat stattfinden kann.

Der im Zeitplan angegebene Zeitpunkt für die Kompakt-Seminare ist aus organisatorischen Gründen (Zusammenfassung von Teilnehmern zu einer Gruppe, die nicht zur zum absolut gleichen Zeitpunkt begonnen haben oder den Zeitplan nicht präzise einhalten) nie genau einzuhalten. Wir sind bemüht, keine Abweichungen von mehr als drei Monaten entstehen zu lassen.

Sollten Sie die Ausbildungszeit strecken wollen, so haben Sie zwei Möglichkeiten:
  • Sie können die Raten weiter so zahlen, wie im Vertrag vorgesehen. Ihre Ansprüche auf die privaten Fragestunden und auf zu Ihrem Ausbildungsgang gehörende Seminare bleiben bis zu zwei Jahren nach Beendigung Ihrer Zahlungen in vollem Umfang erhalten. Wir sind sicher bemüht, auch über diese zwei Jahre hinaus die bezahlten Leistungen für Sie zu erbringen, können nur aus organisatorischen Gründen (etwaige Änderungen in der Ausbildung etc.) dafür keine Gewähr übernehmen.
  • Die zweite Möglichkeit besteht darin, die Laufzeit des Vertrags zu verlängern und die Zahlungen entsprechend zu strecken. Dies ist in beschränktem Umfang möglich: Nach Ablauf der ersten sechs Monate können Sie auf Antrag für höchstens zwei Monate pro Ausbildungsjahr (nicht Kalenderjahr) die Zahlungen unterbrechen und die Ausbildungszeit um diesen Zeitraum strecken. Sollten Sie von dieser Möglichkeit mehrmals Gebrauch machen, so können Sie max. drei Monate hintereinander die Zahlungen aussetzen und zwischen zwei Zahlungspausen müssen mindestens 6 Monate liegen. Sie erhalten während der Zahlungspausen keine Lieferungen von Lehrmaterial und haben in dieser Zeit keinen Anspruch auf Leistungen aus Ihrem Vertrag. Der Besuch von Seminaren ist möglich, wenn diese lt. Zeitplan in die Zeit vor dem Aussetzen der Zahlungen fallen. Der Vertrag verlängert sich entsprechend.
Sie können einen geschlossenen Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Ihnen zustehenden Widerrufsfrist von zwei Wochen frühestens nach sechs Monaten kündigen. Nach Ablauf dieser sechs Monate können Sie den Vertrag jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen (nicht jedoch während einer Zahlungspause). Das Gesetz gesteht Ihnen wie auch dem Veranstalter das Recht zu, aus wichtigem Grund jederzeit den Vertrag kündigen zu können. Wichtige Gründe wären eine schwere Erkrankung, eine unvorhersehbare dramatische Veränderung der finanziellen Verhältnisse etc. Das Vorliegen solcher Gründe muss zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Bei einer fristlosen Kündigung innerhalb des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss muss zudem das gesamte gelieferte Lehrmaterial in ordnungsgemäßem Zustand zurück gesandt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir insbesondere bei Kündigungen innerhalb der ersten sechs Monate äußerst strenge Maßstäbe anlegen und Kündigungen nur akzeptieren, soweit zwingende Gründe im Sinne des Gesetzes vorliegen.



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